Meldepflicht
Zwei Wochen nach dem Einzug zum Amt.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde anmelden. Die Frist steht in § 17 Abs. 1 BMG: in der Regel zwei Wochen. Mitnehmen: Ausweis und die Bestätigung des Wohnungsgebers.
Die Pflicht trifft die einziehende Person, nicht den Vermieter. Der Vermieter muss die Bestätigung ausstellen, damit du die Frist halten kannst. Wer die Bestätigung nicht rechtzeitig bekommt, sagt das dem Amt unverzüglich — so steht es in § 19 Abs. 2 BMG. Das ist keine Anleitung für deinen Fall, nur der Gesetzestext in Kurzform.
Viele Ämter wollen Termin und das Blatt auf Papier. Manche Städte haben ein eigenes Formular. Der Brief hier setzt die Pflichtangaben aus § 19 Abs. 3 BMG. Ob dein Amt ihn so nimmt, entscheidet die Behörde. Kein Scan, kein Behördenvordruck.
Was du zum Termin brauchst
Personalausweis oder Reisepass. Die Wohnungsgeberbestätigung mit Originalunterschrift. Wer mit einzieht — Partner, Kinder — gehört in dieselbe Bestätigung, nicht auf einen Zettel daneben. Details zu den Feldern: Einzug.
Die Frist läuft ab dem tatsächlichen Einzug. Mietbeginn im Vertrag und Umzugstag können auseinanderliegen. In den Brief kommt das Datum, das du als Einzug angibst. Diese Seite rechnet nichts nach und prüft keine Frist.
Wenn du die Frist reißt
Verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit gelten. Ob und wie ein Amt Bußgeld festsetzt, hängt vom Fall ab — nicht von diesem Text. Wer die Bestätigung vom Wohnungsgeber nicht bekommt, wartet nicht still, sondern teilt das der Meldebehörde mit.
Keine Rechtsberatung. Keine Fristgarantie. Zwei Wochen sind die gesetzliche Regel, keine Berechnung deines Datums. Original unterschreiben.
FAQ
Wie lange habe ich nach dem Einzug Zeit für die Anmeldung?
In der Regel zwei Wochen nach dem Einzug. Das steht in § 17 Abs. 1 BMG. Wir rechnen deinen Kalender nicht.
Was passiert, wenn die Bestätigung fehlt?
Ohne Blatt oft keine Anmeldung. Bekommst du es nicht, sagst du das dem Amt unverzüglich.
Zählt der Mietbeginn als Einzug?
Die Meldepflicht knüpft an den tatsächlichen Einzug. In die Bestätigung gehört das Datum, das du einträgst.