Vermieter
Ausstellen darf nur, wer die Wohnung überlässt.
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich zur Verfügung stellt. Oft der Vermieter. Manchmal die Hausverwaltung im Auftrag. Der Eigentümer steht nur dann mit Namen in der Bestätigung, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist.
§ 19 Abs. 1 BMG verpflichtet den Wohnungsgeber, bei der Anmeldung mitzuwirken. Die Bestätigung geht an die einziehende Person, nicht ans Amt direkt — außer bei der elektronischen Variante nach Absatz 4, die viele Gemeinden noch nicht anbieten. Schriftlich mit Unterschrift bleibt der übliche Weg.
Umgangssprachlich heißt das Blatt oft Vermieterbescheinigung. Im Gesetz heißt es Wohnungsgeberbestätigung. Der Inhalt ist derselbe Pflichtsatz aus § 19 Abs. 3 BMG. Wer Untermiete vergibt, ist Wohnungsgeber gegenüber der untervermieteten Person; der Eigentümer gehört dann in das extra Feld.
Als Wohnungsgeber ausstellen — 9 €
Eigentümer, Vermieter, Verwaltung
Drei Rollen, die oft durcheinandergehen. Eigentümer: steht im Grundbuch. Vermieter: steht im Mietvertrag. Wohnungsgeber: überlässt die Wohnung. Fallen die ersten beiden auseinander, trägt die Bestätigung den Wohnungsgeber vollständig und zusätzlich den Namen des Eigentümers.
Hausverwaltungen stellen im Auftrag aus. Die einziehende Person füllt das Blatt nicht selbst aus. Ausnahme: du ziehst als Eigentümer in die eigene Wohnung — dann Eigenerklärung, nicht die Unterschrift eines Dritten.
Scheinanschriften sind verboten (§ 19 Abs. 6 BMG). Eine Bestätigung für jemanden, der nicht einzieht, gehört nicht auf den Schreibtisch.
Wenn du nicht ausstellst
Die Mitwirkung ist Pflicht, keine Höflichkeit. § 54 BMG nennt Verstöße gegen die Mitwirkung als Ordnungswidrigkeit. Ob ein Amt ein Bußgeld festsetzt und in welcher Höhe, hängt vom Fall ab. Diese Seite rechnet das nicht und gibt keine Summe für deinen Vorgang aus.
Die einziehende Person braucht das Blatt für die Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen. Wer die Bestätigung verweigert, zwingt die andere Seite zum Gang zum Amt ohne Dokument — und das Amt fragt nach.
Keine Rechtsberatung. Kein Gutachten. Der Brief setzt deine Angaben. Unterschrift und Wahrheitspflicht bleiben bei dir.
FAQ
Muss der Eigentümer unterschreiben?
Nein, wenn er nicht Wohnungsgeber ist. Dann Name des Eigentümers ins Feld, Unterschrift beim Wohnungsgeber oder der beauftragten Person.
Darf die Hausverwaltung die Bestätigung ausstellen?
Ja, als beauftragte Person. Ohne Auftrag nicht.
Was droht, wenn der Vermieter nicht ausstellt?
Die Mitwirkung ist Pflicht. Verstöße können Ordnungswidrigkeit sein. Ob ein Bußgeld kommt, prüft diese Seite nicht.