Digitales Produkt · Vorkasse

Wohnungsgeberbestätigung.
Fertig zum Amt.

Nach dem Einzug will die Meldebehörde die Bestätigung des Wohnungsgebers. Du lieferst die Angaben, der Brief kommt nach DIN 5008. Drucken, original unterschreiben, mitgeben.

Jetzt für 9 € ausstellen So läuft’s

Ablauf

Drei Schritte.

  1. Du zahlst 9 € per Stripe (Vorkasse).
  2. Du trägst Wohnungsgeber, Wohnung, Einzugsdatum und Namen ein.
  3. Du druckst, unterschreibst das Original, gibst es der einziehenden Person.

Keine Rechtsberatung. Kein Anwalt. Kein Scan eines Stadtformulars. Die Meldefrist nach dem Einzug beträgt in der Regel zwei Wochen. Das Original unterschreiben.

9 € — Bestätigung starten

Ratgeber

Pflicht, Vermieter, Einzug.

FAQ

Kurze Antworten.

Was bekomme ich für 9 Euro?

Einen formulierten Geschäftsbrief aus deinen Angaben. Sofort. Fünf Exemplare. Zum Drucken und Unterschreiben. Kein Anwalt, kein Versand, kein Amtsstempel.

Was muss in der Bestätigung stehen?

Wohnungsgeber mit Anschrift, Eigentümer falls abweichend, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum, Namen der Einziehenden. Das sind die Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG.

Reicht das beim Meldeamt?

Der Brief enthält die gesetzlich genannten Daten. Manche Behörden legen ein eigenes Formular auf den Tisch. Das entscheidet das Amt, nicht diese Seite. Kein Scan, kein Behördenvordruck.

Wer stellt die Bestätigung aus?

Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung. Die einziehende Person unterschreibt das nicht selbst — außer als Eigentümer in der Eigenerklärung. Mehr unter Vermieter.